Im
Arbeitsrecht
vertrete ich auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite Ihre Interessen.
Egal ob Arbeitnehmer, leitender Angestellter oder Betriebsrat, bei mir werden Sie in jeder Situation umfassend begleitet. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfüge ich über nachgewiesene besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung, die ich gezielt für Ihre Sache einsetze.
Typische Fälle im Arbeitsrecht
Kündigung, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Versetzung, Mobbing, Bonus- und Vergütungsstreitigkeiten, Abfindungsverhandlungen und Prozessführung vor dem Arbeitsgericht.
Sie erhalten eine klare Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten, realistische Strategien (Verhandlung oder Prozess) und eine transparente Kostenplanung von Beginn an.
Arbeits- & Strafrecht – Wenn beides zusammenkommt
Häufig greifen Arbeits- und Strafrecht unmittelbar ineinander, etwa bei dem Vorwurf der Unterschlagung im Betrieb, bei Compliance-Verstößen oder bei Verdachtskündigungen. In diesen Konstellationen profitieren Sie besonders von der Verbindung aus arbeitsrechtlicher Fachanwaltschaft und strafrechtlichem Schwerpunkt, weil Strategiefehler in einem Gebiet schnell negative Folgen im anderen haben können.
Ich entwickle mit Ihnen ein abgestimmtes Vorgehen – etwa zur Vermeidung von Aussagen, die im Strafverfahren schaden, oder zur Vorbereitung auf arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Verdachtskündigung oder Freistellung.
So arbeiten wir zusammen
Kurze Wege: Sie erhalten zeitnah einen Termin – auf Wunsch auch per Video.
Verständliche Beratung: Komplexe Rechtsfragen erkläre ich in klarer, nachvollziehbarer Sprache.
Transparenz: Sie wissen frühzeitig, welches Ergebnis realistisch ist und welche Kosten entstehen.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf und schildern Sie Ihr Anliegen – oft lässt sich schon im ersten Gespräch klären, welcher nächste Schritt für Sie sinnvoll ist.
Exkurs: Was tun bei Kündigung? – Ihr Leitfaden
Eine Kündigung löst oft Panik aus, doch strukturiertes Handeln schützt Ihre Rechte. Hier ein klarer 6-Schritte-Leitfaden:
Kündigungsschreiben sichern und prüfen: Notieren Sie Datum des Zugangs; sperren Sie den Arbeitgeber bei Rückfragen.
Fristen beachten: 3 Wochen nach Zugang Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen (§ 4 KSchG); keine Wartezeit nötig.
Sofort beraten lassen: Klären Sie Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft, Krankheit, Betriebsrat)?
Abfindung prüfen: Fordern Sie interne Dokumente (Sozialplan, Interessenausgleich) an; verhandeln Sie früh.
Arbeitslosengeld beantragen: Ab 1. Tag nach Kündigung; ich unterstütze bei Sperrzeit-Risiken.
Prozess oder Vergleich?: Gemeinsam wägen wir ab – oft ist ein Vergleich wirtschaftlicher.
Rufen Sie mich an: Innerhalb weniger Tage klären wir, ob Klage sinnvoll ist und welche Abfindung realistisch droht.